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   BGH, 12.10.2004 - 5 StR 181/04 (1)   

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https://dejure.org/2004,11041
BGH, 12.10.2004 - 5 StR 181/04 (1) (https://dejure.org/2004,11041)
BGH, Entscheidung vom 12.10.2004 - 5 StR 181/04 (1) (https://dejure.org/2004,11041)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 2004 - 5 StR 181/04 (1) (https://dejure.org/2004,11041)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Revisionsrücknahme und Gegenstandslosigkeit des ergangenen Senatsbeschlusses, wenn die Revisionsrücknahme verloren gegangen ist; Strafreduzierung im Gnadenwege

  • Judicialis

    StPO § 302 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 302 Abs. 1 § 349 Abs. 2
    Gegenstandslosigkeit der Verwerfung einer bereits zurückgenommen Revision

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.09.1991 - 2 StR 326/91

    Strafprozeßrecht: Rechtzeitigkeit der Revisionsrücknahme

    Auszug aus BGH, 12.10.2004 - 5 StR 181/04
    Da der Generalbundesanwalt, dem die Strafakten selbst erst am 27. April 2004 zugegangen waren, diese dem Bundesgerichtshof erst am 7. Mai 2004 vorgelegt hat, war das Landgericht zum Zeitpunkt des Eingangs noch das für die Entgegennahme der Rücknahme zuständige Gericht (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 3).
  • OLG Hamm, 06.02.2020 - 4 RVs 18/20

    Verschlechterungsverbot; Verbot der reformatio in peius; Teilrechtskraft;

    Dies verstößt nicht gegen das Verschlechterungsverbot (Anschluss an BGH, Beschl. V. 12.10.2004 - 5 StR 181/04; im Gegensatz zu BGHSt 18, 127).

    Nach anderer Ansicht soll hingegen die die Rechtskraft der Vorentscheidung missachtende Entscheidung gegenstandslos sein (was durch Beschluss festzustellen sei, so BGH, Beschl. v. 12.10.2004 - 5 StR 181/04 = BeckRS 2005, 2740) bzw. die angefochtene Entscheidung aufzuheben sein (BayObLG NJW 1980, 2367).

    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass eine Divergenzvorlage an den Bundesgerichtshof sich möglicherweise deswegen erübrigen könnte, weil die frühere Rechtsprechung des Bundesgerichtshof durch die o.g. Entscheidung des BGH vom 12.10.2004 (5 StR 181/04 = BeckRS 2005, 2740) überholt sein könnte (vgl. dazu Meyer-Goßner NJW 2008, 1331, 1333; Schmitt a.a.O., § 331 Rdn. 4a).

  • BGH, 29.04.2021 - 5 StR 550/20

    Wirksame Rücknahme der Revision

    Die wirksame Revisionsrücknahme, von der der Senat keine Kenntnis hatte, weil der sie enthaltende Schriftsatz nicht an ihn weitergeleitet worden war, macht es erforderlich, die Gegenstandslosigkeit des gleichwohl in der Sache ergangenen Beschlusses festzustellen (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2004 - 5 StR 181/04).
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